Donnerstag, 12. April 2012
Google darf auch widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen
Google darf auch widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen: Fotos in Bildersuchmaschinen darzustellen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn die Abbildungen nicht mit Zustimmung des Rechteinhabers online gestellt wurden. Der BGH legte nun die Urteilsbegründung vor.
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